Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftbedingungen gelten für alle Lieferungen zwischen uns und einem Verbraucherin ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

(2) „Verbraucher“ in Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

§2 Zustandekommen eines Vertrages, Speicherung des Vertragstextes

(1) Die folgenden Regelungen über den Vertragsabschluss gelten für Bestellungen über unseren Internetshop http://www.grafotex-leipzig.de.

(2) Im Falle des Vertragsschlusses kommt der Vertrag mit

grafotex GmbH
Pierre Bensch
Feuerbachstrasse 5
D-04105 Leipzig
Registernummer HRB 27853
Registergericht Amtsgericht Leipzig

zustande.

(3) Die Präsentation der Waren in unserem Internetshop stellen kein rechtlich bindendes Vertragsangebot unsererseits dar,sondern sind nur eine unverbindliche Aufforderungen an den Verbraucher, Waren zu bestellen. Mit der Bestellung der gewünschten Ware gibt der Verbraucher ein fürihn verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab.

(4) Bei Eingang einer Bestellung in unserem Internetshop gelten folgende Regelungen: Der Verbraucher gibt ein bindendes Vertragsangebot ab, indem er die in unserem Internetshop vorgesehene Bestellprozedur erfolgreich durchläuft.

Die Bestellung erfolgt in folgenden Schritten:

  1. Auswahl der gewünschten Ware
  2. Bestätigen durch Anklicken der Buttons „Bestellen“
  3. Prüfung der Angaben im Warenkorb
  4. Betätigung des Buttons „zur Kasse“
  5. Anmeldung im Internetshop nach Registrierung und Eingabe der Anmelderangaben (E-Mail-Adresse und Passwort).
  6. Nochmalige Prüfung bzw. Berichtigung der jeweiligen eingegebenen Daten.
  7. Verbindliche Absendung der Bestellung.

Der Verbraucher kann vor dem verbindlichen Absenden der Bestellung durch Betätigen der in dem von ihm verwendeten Internet-Browser enthaltenen „Zurück“-Taste nachKontrolle seiner Angaben wieder zu der Internetseite gelangen, auf der die Angaben des Kunden erfasst werden und Eingabefehler berichtigen bzw. durch Schließen desInternetbrowsers den Bestellvorgang abbrechen.Wir bestätigen den Eingang der Bestellung unmittelbar durch eine automatisch generierte E-Mail („Auftragsbestätigung“). Mit dieser nehmen wir Ihr Angebot an.

(5) Speicherung des Vertragstextes bei Bestellungen über unseren Internetshop : Wir senden Ihnen die Bestelldaten und unsere AGB perE-Mail zu. Die AGB können Sie jederzeit auch unter de/agb/ einsehen. Ihre Bestelldaten sind aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet zugänglich.

§3 Preise, Versandkosten, Zahlung, Fälligkeit

(1) Die angegebenen Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile. Hinzu kommen etwaige Versandkosten.

(2) Der Verbraucher hat die Möglichkeit der Zahlung per Vorkasse, Nachnahme .

(3) Hat der Verbraucher die Zahlung per Vorkasse gewählt, so verpflichtet er sich, den Kaufpreis unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen. Soweit wir per Nachnahme liefern, tritt die Fälligkeit der Kaufpreisforderung mit Erhalt der Ware ein.

§4 Lieferung

(1) Sofern wir dies in der Produktbeschreibung nicht deutlich anders angegeben haben, sind alle von uns angebotenen Artikel sofort versandfertig.

(2) Hat der Verbraucher die Zahlung per Vorkasse gewählt, so versenden wir die Ware nicht vor Zahlungseingang.

(3) Die Lieferung erfolgt zu den im Auftrag festgelegten Konditionen.

(4) Den Versand nimmt der Auftragnehmer mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ansonsten trägt der Auftraggeber grundsätzlich Kosten und Risiko. Die Ware ist nach den jeweiligen Speditionsbedingungen des Transportführers versichert. Im Falle eines Transportschadens ist dieser bei Warenannahme beim Spediteur und beim Auftragnehmer zu melden. Verdeckte Schäden sind umgehend nach Entpacken der Ware zu melden, die Verpackung muss aufgehoben werden. Andernfalls sind Ersatzansprüche von vornherein ausgeschlossen. Der Schaden ist zu dokumentieren, beschädigte Verpackungen und Waren sind aufzuheben. Eine beschädigte Ware darf, außer nach schriftlichem Einverständnis durch den Auftragnehmer, nicht in Gebrauch genommen werden. Sämtliche Schadensersatzansprüche aufgrund von verspäteter Lieferung, unabhängig davon, ob sie vom Frachtführer oder vom Auftragnehmer zu verantworten sind, sind umfassend ausgeschlossen.

(5) Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin der Schriftform.

(6) Gerät der Auftragnehmer mit seinen Leistungen in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Paragraph § 361 BGB bleibt unberührt. Ersatz des Verzugsschadens kann nur bis zur Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material) verlangt werden.

(7) Betriebsstörungen - sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers -, insbesondere Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage bleiben unberührt.

(8) Dem Auftragnehmer steht an vom Auftraggeber angelieferten Daten, Klischees, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß Paragraph § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.

(9) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ordnungsgemäß gelieferte Ware anzunehmen und vollständig zu bezahlen. Auch Teillieferungen sind zulässig.

(10)Verweigert der Auftraggeber die Warenannahme ohne triftigen Grund (z.B. offensichtliche Beschädigung) oder ist er oder der vereinbarte Empfänger zum vereinbarten Liefertermin nicht anzutreffen, trägt der Auftraggeber die Kosten für eine erneute Anlieferung.

§5 Haftung und Beanstandungen

(1) Der Auftragnehmer lehnt eine Haftung für Fehler aufgrund fehlender, unvollständiger oder unrichtiger Angaben und/oder Daten des Auftraggebers ab.

(2) Der Auftragnehmer setzt technisches Grundverständnis des Auftraggebers voraus. Der Auftragnehmer bietet weitgehende technische Informationen zum Datenhandling (z. B. technische Merkblätter) sowie Informationen zur Handhabung und zu möglichen Einsatzbereichen der Produkte an und lehnt eine Haftung für Fehler und Verzögerungen aufgrund fehlerhafter Druckdaten sowie ungeeigneter Anwendungen für die jeweiligen Produkte ab.

(3) Vom Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten angelieferte oder übertragene Daten (z.B. per ISDN) unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens des Auftragnehmers. Werden offenkundige Mängel durch den Auftragnehmer festgestellt, so verpflichtet sich dieser, den Auftraggeber darauf hinzuweisen. 

(4) Der Auftraggeber hat das Recht, Fehler innerhalb einer einem Druckbetrieb angemessenen kurzen Frist selbst zu beseitigen, andernfalls trägt er die Kosten für von ihm veranlassten bzw. technisch zur vertragsgemäßen Herstellung gebotenen Aufwand. Personal- und Maschinen-Stillstandszeiten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

(5) Der Auftraggeber trägt die Kosten für Andrucke und Proofs, die aufgrund nicht normgerechter Daten (FOGRA Prozess Stand Offset bzw. Prozess Standard Digitaldruck) entstehen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für Richtigkeit von Stand, Umbruch, Farbseparation etc., sofern die dem Auftrag zugrunde liegenden technischen Ausführungen und/oder technischen Angaben unvollständig oder unrichtig sind. Die Bearbeitung der Daten erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers und wird gesondert berechnet.

(6) Vom Auftraggeber dem Auftrag zugrunde gelegte Vorlagen (z.B. Computerfarbausdrucke) gelten als nicht verbindlich, es sei denn, dass es sich um offensichtlich normgerecht erstellte Proofs handelt. Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren können geringfügige Abweichungen des fertigen Produktes vom Andruck bzw. anderweitigen Proofverfahren nur beanstandet werden, wenn Sie den nach FOGRA zulässigen Toleranzwert (Delta-E) um mehr als 5 überschreiten. Bei Digitaldrucken auf Folien und Bannermaterialien kann es aufgrund der optischen Aufheller sowie der unterschiedlichen Materialoberflächen zu deutlich sichtbaren Farbabweichungen bzw. sehr viel höheren Toleranzen zu den FOGRA-Vorgaben kommen. Diese material- und druckverfahrenspezifischen Abweichungen sind kein Beanstandungsgrund. Wird eine auftragsspezifische Anpassung der Druckdaten gewünscht, muss ein kostenpflichtiger Andruck auf dem jeweiligen Medium im jeweils entsprechenden Druckverfahren zu Lasten des Auftraggebers beauftragt werden.

(7) Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Falle zu überprüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden können. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers zur weiteren Herstellung.

(8) Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Eine Beanstandung führt nicht zu einer Verschiebung der Zahlungverpflichtung.

(9) Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar in Höhe des Auftragswertes, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder dem Auftragnehmer oder seinen Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber jedoch vom Vertrag zurücktreten. Paragraph § 361 BGB bleibt unberührt. Die Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, dem Auftragnehmer oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Hat der Auftrag Lohnveredelungsarbeiten oder Weiterverarbeitung von Druckerzeugnissen zum Gegenstand, so haftet der Auftragnehmer nicht für die dadurch mögliche Beeinträchtigung des zu veredelnden oder weiterzuverarbeitenden Erzeugnisses, sofern nicht der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

(10) Mängel eines Teiles der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne jegliche Verwendbarkeit ist. 

(11) Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem solchen Falle ist der Auftragnehmer von seiner Haftung befreit, wenn er seine Ansprüche gegen die Zulieferanten an den Auftraggeber abtritt. Der Auftragnehmer haftet wie ein Bürge, soweit Ansprüche gegen den Zulieferanten durch Verschulden des Auftragnehmers nicht bestehen oder solche Ansprüche nicht durchsetzbar sind.

(12) Mehr- und Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen unter 1000 kg erhöht sich der Prozentsatz auf 20%, unter 2000 kg auf 15%.

(13) In allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Dies gilt insbesondere bei:

  • geringfügigen Farbabweichungen zwischen zwei oder mehreren Aufträgen,
  • geringfügigen Farbabweichungen gegenüber einem früheren Auftrag,
  • geringfügigen Farbabweichungen zwischen einzelnen Bögen innerhalb eines Auftrages,
  • geringfügigen Schneid- und Falztoleranzen (=Abweichungen vom offenen oder gefalzten Endformat);

insbesondere bei Magazinen, Broschüren, Bücher mit Rückendraht- oder Ringösenheftung sowie bei Pochettas bis zu 4 mm vom Endformat, alle übrigen Broschüren und Bücher bis zu 2 mm vom Endformat, alle anderen Produkte bis zu 1mm vom Endformat),

  • geringfügigen Farbabweichungen zwischen Innenteil und Umschlag bei Magazinen,
  • geringfügigem Versatz (bis zu 1 mm) des partiellen UV-Lackes zum Druckmotiv.

(14) Bei werbetechnischen Produkten auf PVC-Banner- oder Hartschaumplattenmaterial sowie Aluverbund- und Acrylplatten ist die maßgebliche Verarbeitungstemperatur beim Auftragnehmer 20°C. Aufgrund der hohen Wärmeausdehnungskoeffizienten dieser Materialien ist mit Massabweichungen +/- >1% bei Verwendung in anderen Temperaturumgebungen zu rechnen. Dies stellt keinen Beanstandungsgrund dar.

§6 Produkthaftung für Werbebanner und -installationen

(1) Der Auftraggnehmer schließt jegliche Haftung für die Beschädigung von gelieferten Produkten sowie Folgeschäden durch die Beschädigung dieser aus, wenn der Schaden auf eine nicht durch den Auftragnehmer ausgeführte Anbringung oder Aufstellung zurückzuführen ist bzw. die fachgerechte Anbringung bzw. Aufstellung nicht nachgewiesen werden kann durch entsprechende Photodokumentation.

(2) FürBanner im Außenbereich liegen beim Auftragnehmer statische Berechnungen vor, nach denen die Produktion der Banner erfolgt. Der Auftragnehmer haftet bei sachgemäßer Anbringung nur für sturmbedingte Schäden bis zu einer Windstärke von 8 Bft. Eine darüber hinausgehende Gewährleistung muss bei Auftragserteilung gesondert schriftlich vereinbart werden. Dies gilt insbesondere auch für Montageleistungen, die durch den Auftragnehmer ausgeführt werden.

(3) Entspricht der tatsächliche Einsatz der beauftragten Banner nicht dem bei Auftragserteilung beschriebenen Einsatzzweck oder der Produktbeschreibung oder erfolgt die Montage nicht entsprechend der Vorgabe des Auftragnehmers (z.B. nicht alle Ösen zur Befestigung nutzen), ist ebenfalls jegliche Haftung seitens des Auftragnehmers ausgeschlossen.

(4) Werbebanner an Fassaden oder Baugerüsten sind temporäre Werbebauten, bei deren statischer Berechnung deutliche Abstriche (bis zu 20%) der Windlast erfolgen aufgrund der i.d.R. kurzen Einsatzzeiten (< 1 Jahr). Daher ist bei angesagten Unwetterereignissen (z.B. Sturm mit Windgeschwindigkeiten >8 Bft) das jeweilige Banner vom Auftraggeber zu dessen Lasten zu demontieren und ggf. neu montieren zu lassen. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die rechtzeitige Ergreifung geeigneter Maßnahmen zur Vermeidung von Beschädigungen am Banner bzw. Beschädigungen durch das Banner.

(5) Werbebanner sind aufgrund der Materialeigenschaften (Wärmeausdehnung, Ausdehnung durch Spannung) und der verwendeten Befestigungsmittel (i.d.R. Kabelbinder) nur für kurzzeitige Anwendungen geeignet. Aufgrund der Ausdehnung sowie des Verschleißes der Befestigungselemente muss die Festigkeit der Gesamtinstallation regelmäßig alle 6-8 Wochen sowie insbesondere nach besonderen Wetterereignissen (Sturm, Extremfrost etc.) überprüft und ggf. nachgebessert werden. Die Verantwortung hierfür liegt ausschliesslich beim Auftraggeber, die Ausführung geht zu Lasten des Auftraggebers. Der Auftragnehmer haftet nicht für Sturmschäden jeglicher Art, wenn die regelmäßige bzw. besondere Überprüfung nach besonderen Wetterereignissen nicht nachgewiesen werden kann.

(6) Die statischen Berechnungen für die Ausführung der Banner sowie der Montage setzen voraus, dass die jeweiligen bauseitigen Befestigungspunkte (z.B. Baugerüst) mindestens den gleichen statischen Anforderungen gerecht werden. Die Verantwortung hierfür liegt beim Auftraggeber. Der Auftraggeber muss ggf. die entsprechenden statischen Nachweise erbringen.

(7) Der Auftraggeber ist für die Einholung bzw. den Nachweis aller nötigen behördlichen Genehmigungen verantwortlich. Der Auftragnehmer stellt die hierfür von ihm erforderlichen Angaben kostenfrei zur Verfügung. Der Auftraggeber sichert mit Auftragserteilung die Vorlage aller gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungen zu. Kosten aufgrund nicht vorliegender Genehmigungen oder inhaltlich abweichender Genehmigungen trägt der Auftraggeber.

§7 Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.

§8 Widerrufsrecht / Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit §1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Der Widerruf ist zu richten an:

grafotex GmbH
Pierre Bensch
Feuerbachstrasse 5
D-04105 Leipzig
E-Mail post@grafotex-leipzig.de
Telefax 0341 - 980 48 89

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist.
Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung

§9 Vertragliche Regelung bezüglich der Rücksendekosten bei Widerruf

Sollten Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen, so gilt im Einklang mit § 357 Abs. 2 BGB, folgende Vereinbarung,nach der Sie die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen haben, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht undwenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.

§10 Vertragsprache

Als Vertragssprache steht ausschließlich Deutsch zur Verfügung.

§11 Kundendienst

Unser Kundendienst für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen steht Ihnen werktags von9:000 Uhr bis 16:000 Uhr unter

Telefon: 0341-9804805
Telefax: 0341-9804889
E-Mail: post@grafotex-leipzig.de

zur Verfügung.


Stand der AGB Jan.2013

Gratis AGB erstellt von agb.de